Arbeitsrecht

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07.05.2008 Urlaub: Freie Zeit kann in Kündigungsfrist fallen

Arbeitgeber können den Urlaub so legen, dass er in die Kündigungsfrist fällt. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat eine andere zeitliche Lage gewünscht. Der Arbeitgeber kann den Urlaub auch vorsorglich für den Fall gewähren, dass seine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Nämlich dann, wenn er nach erfolgter Kündigung nicht riskieren will, sowohl Annahmeverzugslohn als auch Urlaubsabgeltung zahlen zu müssen.

BAG vom 14. August 2007 - 9 AZR 934/06

Letzte Änderung: 05.05.2008