Sozialrecht
Der Anspruch auf Krankengeld erlischt nicht mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Entscheidend ist vielmehr, ob die Arbeitsunfähigkeit durchgängig bestand. Diese Auffassung vertrat das Bundessozialgericht (BSG) im Fall eines Arbeitslosen. Der Mann war während des Bezugs von Arbeitslosengeld I erkrankt und erhielt Krankengeld. Nachdem sein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erschöpft, er aber lückenlos weiter krank geschrieben war, weigerte sich die Krankenkasse, Krankengeld zu zahlen. Zu Unrecht entschied das BSG.
BSG vom 2. November 2007 - B 1 KR 38/06 R
Letzte Änderung: 07.05.2008