Arbeitsrecht

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28.06.2008 Vertragsänderung: Vergütung kann abgesenkt werden

Im gegenseitigen Einvernehmen sind Vertragsänderungen möglich. § 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Inhaber nicht daran, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich Vergütungen abzusenken. Das gilt im ersten Jahr nach Betriebsübergang nicht, wenn die alte Vergütung tariflich geregelt war.
BAG vom 07. November 2007 - 5 AZR 1007/06

Letzte Änderung: 26.06.2008