Altersteilzeit

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01.07.2008 IG Metall fordert Arbeitgeber zu Rückkehr an Verhandlungstisch auf

Der Vorstand der IG Metall hat sich am Dienstag in einer außerordentlichen Sitzung mit dem weiteren Vorgehen im Tarifkonflikt um eine neue Altersteilzeit beschäftigt. "Der Vorstand der IG Metall fordert Gesamtmetall, Südwestmetall und alle anderen regionalen Arbeitgeberverbände auf, die Provokationen aufzugeben und unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren", heißt es in einer Entschließung des Gewerkschaftsvorstandes, die im Anschluss an die Sitzung veröffentlicht wurde. Die Gewerkschaft wirft den Arbeitgebern in Baden-Württemberg unter anderem vor, am vergangenen Freitag in Böblingen hinter einen bereits erreichten Gesprächsstand zur Neuregelung der Altersteilzeit zurückgefallen zu sein und die Verhandlungen ergebnislos beendet zu haben.

Die IG Metall in Baden-Württemberg wird beauftragt "mit ‚Südwestmetall’ einen regionalen Tarifvertrag zur Altersteilzeit abzuschließen und die dafür erforderlichen Durchsetzungsschritte zu planen." Ziel sei es, dieses Ergebnis auf alle anderen Tarifbezirke zu übertragen. Sollte es bis zum Beginn der Entgelt-Tarifrunde im September zu keiner Lösung kommen, sind nach dem Willen des IG Metall Vorstandes alle Bezirksleitungen aufgefordert, "Mobilisierungskonzepte zu entwickeln, die es der IG Metall ermöglichen, in allen Tarifgebieten für eine Neuregelung der Altersteilzeit zu kämpfen."

Die Gewerkschaft macht in ihrem Beschluss noch einmal deutlich, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersteilzeit auf einen "kleinen Kreis belasteter Beschäftigter" mit ihr nicht zu machen ist. Allen Beschäftigten müsse angesichts verschärfter Leistungsbedingungen in den Betrieben über Altersteilzeit ein Weg offen stehen, sich individuell und selbstbestimmt für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand entscheiden zu können. "Wir brauchen eine Altersteilzeitregelung, die Beschäftigte in allen Betrieben gleichermaßen wahrnehmen können", fordert die Gewerkschaft in ihrer Entschließung.

Letzte Änderung: 01.07.2008