Flyer zur Leiharbeit
Immer häufiger setzen Unternehmen Leiharbeitnehmer ein - besonders dann, wenn die Auftragslage des Betriebs starken Schwankungen unterworfen ist. Leiharbeitnehmer unterstehen sowohl der verleihenden Zeitarbeitsfirma als auch dem
entleihenden Betrieb. In der Entleiherfirma verdienen sie oft weniger als ihre fest angestellten Kollegen. Die meisten Leiharbeitnehmer kennen ihre Rechte kaum. Was ihnen zusteht, welches Unternehmen für sie zuständig ist und
wie sich im Konfliktfall verhalten sollen, darüber informiert dieses Faltblatt.
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Letzte Änderung: 03.07.2008