Nach dem Erziehungsurlaub

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12.07.2008 Muß ich einen neuen Arbeitsvertrag untertschreiben?

Ich muss jetzt nach meinem 3-jährigem Erziehungsurlaub wieder anfangen zu arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe. Muss ich unterschreiben?

Sie brauchen keinesfalls einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben!

Sie haben - genau wie jeder andere in Ihrem Unternehmen auch - einen gültigen Arbeitsvertrag, unabhängig davon, dass Sie in den letzten Jahren Erziehungsurlaub hatten. Es kann zwar sein, dass es Ihren alten Job mittlerweile nicht mehr gibt. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber Ihnen aber eine Versetzung antragen, die zuvor jedoch auch dem Betriebsrat zur Mitbestimmung vorgelegt werden muss (im Gegensatz zu einem neuen Arbeitsvertrag, den der Arbeitgeber ganz individuell mit Ihnen allein verhandeln könnte). Auch hier ist also kein neuer Arbeitsvertrag notwendig.

In den seltensten Fällen verbessern sich durch den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages die Arbeitsbedingungen des Mitarbeiters, in der Regel kommt es dadurch zu Verschlechterungen, die man nicht unbedingt alle sofort erkennt.

Sollten Sie trotzdem überlegen, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie sich auf jeden Fall zuvor umfassend rechtlich dazu beraten. Wenn Sie Mitglied bei der IG Metall sind, können Sie jederzeit kostenfrei eine Überprüfung des Arbeitsvertragsangebotes in unserer Verwaltungsstelle vornehmen lassen.

Letzte Änderung: 03.07.2008