Outsourcing

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14.07.2008 Neuer Arbeitsvertrag?

Wenn ich im Rahmen eines Betriebsübergangs oder Outsourcing-Deals in eine neue Firma ausgegliedert werde, muss ich dann einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?

Klare Antwort: Nein, das brauchen Sie auf keinen Fall!

Der § 613a BGB, der diesen Sachverhalt regelt, besagt, dass der neue Arbeitgeber in sämtliche Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers tritt, es muss also Ihren Arbeitsvertrag voll erfüllen. Natürlich hat der neue Arbeitgeber in der Regel ein Interesse daran, den neuen Mitarbeitern einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten. Im besten Fall spielen dabei nur Gründe der Vereinheitlichung eine Rolle, im schlimmsten möchte er damit massive Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen erlangen. Und so kommt es häufig schon vor dem Übergang oder in den ersten Wochen danach zu entsprechenden Angeboten.

Unterschreiben Sie bitte niemals sofort. Bestehen Sie auf eine ausreichende Frist zur ausgiebigen Prüfung. Lassen Sie sich am besten bei uns einen Termin geben. Der Gesetzgeber hat hohe Kriterien angesetzt, wann ein Arbeitsvertrag zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden darf.

Letzte Änderung: 03.07.2008