Arbeitsrecht
Die Schließung eines Betriebes stellt einen Grund für eine Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse dar. Das ist aber nicht der Fall, wenn ein neuer Träger den Betrieb aufrechterhält. Geht aber ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, ist der Übergang sämtlicher Arbeitsverhältnisse auf den Betriebsübernehmer gesetzlich vorgeschrieben, so dass die Arbeitsplätze nicht wegfallen, sondern bei dem Betriebsübernehmer erhalten bleiben.
AG Mönchengladbach vom 05. Juni 2008 - 4 Ca 106/08
Letzte Änderung: 07.07.2008