Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer hat im qualifizierten Zeugnis Anspruch auf wahrheitsgemäße Beurteilung seiner Leistung. Hat ihm der Arbeitgeber eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt, so das BAG, hat er zu beweisen, woraus sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "unterdurchschnittlich" beurteilt, obliegt dem Arbeitgeber dieser Beweis. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der auf ein "Gut" bestand. (Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 12/03)
Letzte Änderung: 08.07.2008