Sozialrecht
Direktversicherungen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Wer sich die Leistungen auf einmal auszahlen lässt, muss auch hierauf Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Das ist mit dem Grundgesetz
vereinbar.
Direktversicherungen werden meistens als Lebensversicherung vom Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen. Im Versicherungsfall kann sie je nach Vertraggestaltung als monatliche Leistung oder als Einmalbetrag
ausgezahlt werden. Bis 2004 wurden nur auf monatliche Zahlungen Beiträge erhoben. Das wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Seit 2004 unterliegt auch die Kapitalleistung der
Beitragspflicht.
BVerfG vom 07. April 2008 - 1 BvR 1924/08
Letzte Änderung: 17.07.2008