Steuererklärung
Fahrtkosten zu einer Weiterbildungsveranstaltung können bei der Steuererklärung in voller Höhe geltend gemacht werden. Sie können nicht mit einer Entfernungspauschale abgegolten werden. Das entschied der
Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines technischen Angestellten, der neben seiner Arbeit eine Weiterbildung besuchte. Der Mann fuhr dafür dienstags und freitags nach Feierabend sowie samstags zu einer Bildungsstätte. Das Finanzamt
wollte jedoch nicht die vollen Fahrtkosten anrechnen, sondern lediglich eine Entfernungspauschale. Zu Unrecht, entschied der BFH.
BFH vom 10. April 2008 - VI R 66/05
Letzte Änderung: 01.09.2008