Arbeitsrecht

Vorschaubild

27.11.2008 Versetzung: Ist mitbestimmungspflichtig

Ist ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ganz überwiegend an einem einzigen Arbeitsort eingesetzt worden, so liegt eine Versetzung vor, wenn ihm ein Arbeitsplatz mit ständig wechselnden Einsatzstellen zugewiesen wird. Diese Maßnahme ist mitbestimmungspflichtig.
LAG Köln vom 23. Juni 2008 - 5 Sa 412/08

Letzte Änderung: 24.11.2008