Arbeitsrecht
Ist ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ganz überwiegend an einem einzigen Arbeitsort eingesetzt worden, so liegt eine Versetzung vor, wenn ihm ein Arbeitsplatz mit ständig wechselnden Einsatzstellen zugewiesen wird. Diese
Maßnahme ist mitbestimmungspflichtig.
LAG Köln vom 23. Juni 2008 - 5 Sa 412/08
Letzte Änderung: 24.11.2008