Arbeitsrecht

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28.11.2008 Betriebsrat: Keine Verkleinerung in der Amtsperiode

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder bleibt für die Dauer der Amtsperiode auch dann maßgebend, wenn die Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer so absinkt, dass bei einer Neuwahl ein kleinerer Betriebsrat zu bilden wäre.
LAG Kaiserslautern vom 18. Februar 2008 - 2 BV 2/08

Letzte Änderung: 25.11.2008