Arbeitsrecht

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08.12.2008 Entschädigung wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung

Die Ablehnung einer Bewerberin in einer ausschließlich von Männern beherrschten Unternehmensspitze ohne Stellenausschreibung oder dokumentierte Auswahlkriterien stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Diskriminierung dar.
LAG Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 - 15 Sa 517/08

Letzte Änderung: 04.12.2008