Arbeitsrecht
Die Ablehnung einer Bewerberin in einer ausschließlich von Männern beherrschten Unternehmensspitze ohne Stellenausschreibung oder dokumentierte Auswahlkriterien stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Diskriminierung dar.
LAG Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 - 15 Sa 517/08
Letzte Änderung: 04.12.2008