Arbeitsrecht
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sogenannte Ethik-Richtlinien (codes of conduct) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will.
BAG vom 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07
Letzte Änderung: 08.12.2008