Arbeitsrecht

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10.12.2008 Verhaltensrichtlinien: Mitbestimmungsrecht ist gegeben

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sogenannte Ethik-Richtlinien (codes of conduct) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will.

BAG vom 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07

Letzte Änderung: 08.12.2008