Arbeitsrecht
Ein unterschiedliches Ausbildungs- und Qualifikationsniveau ist kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung einer Weihnachtsgratifikation.
BAG vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04
Letzte Änderung: 09.12.2008