Abfindung

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19.12.2008 Der Rechtsschutz der IG Metall für Mitglieder bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.

Eine Abfindung im arbeitsrechtlichen Sinn ist eine einmalige Ausgleichszahlung, die ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung kann sich aus § 1 a Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag, einem
Sozialplan oder einem Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.
Der Rechtsschutz der IG Metall für Mitglieder bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.

Letzte Änderung: 17.12.2008