Leiharbeit

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05.01.2009 AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister. Tarifunterschied

Der AMP ist ein Leiharbeitgeberverband. Derzeit besteht ein Tarifvertrag zwischen der AMP und der sogenannten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Dieser Tarifvertrag sieht wesentlich schlechtere Bedingungen für die Leiharbeitsbeschäftigten vor, als die Tarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Leiharbeitgeberverbänden iGZ und BZA
In der Anlage wird der Tarifvertragsvergleich gezeigt

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Letzte Änderung: 17.12.2008