Pendlerpauschale verfassungswidrig

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24.12.2008 Gute Nachrichten für Pendler: Wie von vielen erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Wegs zur Arbeit gekippt.

Die IG Metall begrüßt das Urteil, die Regelung war ungerecht. Jetzt gilt wieder der alte Rechtsstand und die Pendler erhalten vom
Fiskus Geld zurück. Doch auch die alte Regelung ist unbefriedigend. Sie begünstigt die Besserverdienenden.
Wirklich gerecht kann nur eine Pendlerzulage sein, bei der es für jeden Kilometer - unabhängig vom Einkommen - das gleiche Geld gibt.
Weitere Informationen sind im Anhang ersichtlich

Anhang:

Pendlerpauschale

Pendlerpauschale

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Letzte Änderung: 18.12.2008