IGM hilft bei Betriebsratsgründungen
Sie sollen Betriebsräte in noch betriebsratslosen Betrieben wählen.
Jeder Arbeitnehmer, der in einem Betrieb mit mehr als fünf Arbeitnehmern beschäftigt ist, habe das Recht auf eine eigene betriebliche Interessenvertretung.
Dies gelte auch außerhalb des normalen Wahlzeitraumes gemäß Betriebsverfassungsgesetz.
Viele Betriebe im Landkreis hätten immer noch keinen Betriebsrat. Grund hierfür sei, dass sich viele Arbeitnehmer in den letzten Jahren haben einschüchtern lassen.
Der Abbau von Plusstunden, der Aufbau von Minusstunden, Zwangsurlaub und Kurzarbeit oder gar die Gefahr, von Entlassung bedroht zu sein, seien massive Eingriffe in die Rechte des Einzelnen, sagte Eberhard Schneider, der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal.
Für Fragen ist die IG Metall in Bruchsal unter Tel. 07251 71220 erreichbar.
Letzte Änderung: 12.01.2009