Leiharbeit
Wenn Leiharbeitnehmer während einer Verleihperiode durch neue Leiharbeiter ersetzt werden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat erneut beteiligen.
LAG Saarland vom 30. Juli 2008 - 2 TaBV 14/07
Letzte Änderung: 21.01.2009