Leiharbeit

Vorschaubild

27.01.2009 Betriebsrat auch bei Wechsel beteiligen

Wenn Leiharbeitnehmer während einer Verleihperiode durch neue Leiharbeiter ersetzt werden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat erneut beteiligen.
LAG Saarland vom 30. Juli 2008 - 2 TaBV 14/07

Letzte Änderung: 21.01.2009