Arbeitsrecht

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28.01.2009 Lohnkosten: Änderungskündigung kann zulässig sein

Arbeitgeber können Entgelte durch Änderungskündigungen kürzen, wenn es die wirtschaftliche Lage erfordert. Das gilt etwa, wenn bei Beibehaltung der Lohnkosten wirtschaftliche Schwierigkeiten, Arbeitsplatzverluste oder die Schließung des Betriebes drohen. Sie müssen allerdings mit einem Sanierungsplan zuvor alle milderen Mittel ausgeschöpft und die Lasten gleichmäßig auf alle Beschäftigten verteilt haben. Hat sich die Mehrheit der Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung einverstanden erklärt, kann ein einzelner sich nicht erfolgreich darauf berufen, die Sanierung sei schon durch den Entgeltverzicht der anderen erreicht worden.
BAG vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07

Letzte Änderung: 26.01.2009