Beru begeht Rechtsbruch
Bei den Beschäftigten, die von der seit 1. Januar begonnenen Kurzarbeit ausgenommen wurden, werden drei Stunden pro Woche vom Zeitguthaben automatisch abgezogen
Dies bedeutet für die Beschäftigten, die nicht in Kurzarbeit sind, eine Verlängerung ihrer Arbeitszeit von 40 auf 43 Stunden ohne Lohnausgleich, so lange Kurzarbeit durchgeführt wird. Dies ist, so der 1.
Bevollmächtigte Eberhard Schneider, ein klaren Rechtsbruch.
"Hier wird das wirtschaftliche Risiko einseitig auf die Beschäftigten abgewälzt. Dem Arbeitgeber scheint nicht klar zu sein, welchen Schaden er bezüglich der Mitarbeitermotivation für die Zukunft anrichtet," so
Schneider auf der letzten Betriebsversammlung
Des weiteren wird den Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind, die tarifliche Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber verweigert, obwohl in vielen Fälle im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird.
Zusätzlich hatte der Arbeitgeber die Einführung des Entgeltrahmentarifvertrages geplant und entsprechende Rückstellungen bzgl. des sog. ERA-Fond gebildet und die tarifliche Auszahlungen der ERA-Strukturkomponenten an die
Beschäftigten regelmäßig durchgeführt.
Mittlerweile hat Beru erklärt, ERA wird nicht eingeführt und somit würde das Geld dem Arbeitgeber gehören. Deshalb ist auch die zuletzt fällige Stukturkomponente nicht mehr an die Beschäftigten ausbezahlt
worden. Wegen der Forderung der Auszahlung des ERA-Fonds hat der Betriebrat beschlossen, dass eine rechtliche Klärung erfolgt. Ein großer Teil der Beschäftigten haben ihre Ansprüche bereits schriftlich geltend
gemacht.
Letzte Änderung: 04.02.2009