Arbeitsrecht
Eine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn das Angebot des kündigenden Arbeitgebers unbestimmt ist. Der Arbeitnehmer muss dem Änderungsangebot sicher entnehmen können, welcher Vertragsinhalt zukünftig
maßgeblich sein soll.
BAG vom 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07
Letzte Änderung: 03.03.2009