Arbeitsrecht
Eine Sozialplanregelung ist auch dann noch zulässig, wenn sie für die Bemessung der Abfindung grundsätzlich das letzte Monatsgehalt zugrunde legt, aber dennoch Ausnahmen vorsieht. Es verstößt nicht gegen
Gleichbehandlungspflichten, wenn bei Arbeitnehmern, bei denen das Monatsentgelt zuletzt stark schwankte, ein Durchschnittsgehalt für die Bemessung zugrunde gelegt wird.
LAG Köln vom 04. Januar 2008 - 9 Sa 1116/07
Letzte Änderung: 05.03.2009