Arbeitsrecht
Arbeitgeber müssen Zeugnisse neu ausstellen, wenn sie formelle Fehler aufweisen. Dazu gehören etwa ein falsch geschriebener Name oder ein nicht korrektes Datum für das Ende des Arbeitsverhältnisses.
LAG Hessen vom 04. September 2008 - 12 Ta 250/08
Letzte Änderung: 09.03.2009