Pressemitteilung Kinderbonus

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18.03.2009 Kinderbonus wird ab April ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurde der so genannte Kinderbonus beschlossen.

Die Familienkasse Karlsruhe, auch zuständig für den Agentur Bezirk Rastatt, wird beginnend mit der laufenden Kindergeldzahlung im April zu den bekannten Auszahlungsterminen den Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro pro Kind an die Kindergeldberechtigten auszahlen.

Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Nähere Infos sind beigefügter pdf-Datei zu entnehmen.

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Letzte Änderung: 18.03.2009