Arbeitsrecht

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24.03.2009 Anspruch auf Jahresurlaub bei Krankheit

Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten.

EuGH vom 20. Januar 2009 - C 350/06 und C 520/06

Letzte Änderung: 23.03.2009