Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten.
EuGH vom 20. Januar 2009 - C 350/06 und C 520/06
Letzte Änderung: 23.03.2009