Betriebsrat wählen in der Krise
Hast du keinen, wähl dir einen - dies sollte das Motto der vielen Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten sein, die die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllen und diese wichtige Vertretung für
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bisher nicht haben.
Damit sich das möglichst schnell ändert und die Beschäftigten ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen können, wirbt die IG Metall bei den Belegschaften für die Wahl einer Interessenvertretung. Denn der
Betriebsrat hat viele Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Betrieb.
So haben die von der Belegschaft gewählten Betriebsräte zum Beispiel bei Kündigungen, Abmahnungen, Urlaub, Schichtarbeit oder Leiharbeit ein gehöriges Wörtchen mitzureden - wenn es ihn gibt!
Die IG Metall informiert unverbindlich darüber, wie die Wahl abläuft und welche Rechte ein Betriebsrat in der aktuellen Krise bei Kurzarbeit, Entlassungen oder Aufforderung zum Lohnverzicht, hat.
"Gerade jetzt sind Betriebsräte beim Thema Beschäftigungssicherung gefragt", weiß Eberhard Schneider, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Bruchsal, aus langjähriger Erfahrung. Denn einen Interessenausgleich, und
Sozialplan gibt es nur mit Betriebsrat.
Betriebsrat - eine klare Sache: demokratisch legitimiert und mit einklagbaren Rechte ausgestattet. Bei Fragen erteilt die IG Metall Bruchsal gerne unter 07251 - 71 22 0 Auskunft.
Letzte Änderung: 24.03.2009