Arbeitsrecht

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17.04.2009 Aussicht auf Arbeitsvertrag: Keine Zurückstellung im Zivildienst

Die Chance, nach einem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten zu erhalten, rechtfertigt es nicht, einen Zivildienstpflichtigen trotz der bevorstehenden Vollendung des 25. Lebensjahres vom Zivildienst zurückzustellen.
Der Fall: Der Antragsteller wird im Frühjahr 2009 25 Jahre alt. Nach seiner dreijährigen Berufsausbildung schloss das Ausbildungsunternehmen mit ihm einen Einjahresvertrag ab, der Ende Juni 2009 ausläuft. Im Januar 2009 berief ihn das Bundesamt für den Zivildienst zum 2.März 2009 zum Zivildienst ein. Der Mann wandte ein, dass er einenAnspruch auf Zurückstellung habe. Wenn er bereits vier Monate vor Beendigung seines befristeten Vertrages den Zivildienst antreten müsse, verliere er die Chance, im Anschluss an das befristete Arbeitsverhältnis einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Sein Begehren, die sofortige Vollziehung des Einberufungsbescheides auszusetzen, hatte keinen Erfolg.

Das Verwaltungsgericht: Eine Zurückstellung über die Altersgrenze des 25. Geburtstages hinaus, bis zu der eine Heranziehung zum Zivildienst möglich ist, setzt eine unzumutbare Härte voraus. Die ist bei dem vom Antragsteller befürchteten Verlust der Chance, sein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln, nicht gegeben. Es ist insbesondere nicht zu erwarten, dass der Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Berufsausbildung und seiner einjährigen Berufserfahrung nicht dieMöglichkeit hätte, nach dem Zivildienst eine seiner Ausbildung entsprechende Stelle zu finden, sei es bei seinem bisherigen Arbeitgeber, sei es bei einem anderen.

Verwaltungsgericht Mainz vom 18. März 2009 - 6 L 109/09.MZ

Letzte Änderung: 16.04.2009