Arbeitsrecht
Kann der Urlaubsanspruch wegen Krankheit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.
BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07
Letzte Änderung: 16.04.2009