Arbeitsrecht

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20.04.2009 Krankheit und Urlaubsanspruch: Abgeltungsanspruch bleibt bestehen

Kann der Urlaubsanspruch wegen Krankheit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.

BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07

Letzte Änderung: 16.04.2009