Arbeitsrecht

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21.04.2009 Kündigung ist nicht immer das letzte Wort

Beschäftigte haben unter bestimmten Umständen Anspruch darauf, von einem neuen Betriebsinhaber wiedereingestellt zu werden. Und zwar auch dann, wenn sie vom alten Inhaber zum Beispiel wegen einer geplanten Betriebsstillegung rechtswirksam gekündigt wurden, aber danach noch während der Kündigungsfrist sich eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für die Betroffenen ergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn der tatsächliche Betriebsübergang erst nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfand. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Hotelbeschäftigten.
BAG vom 21. August 2008 - 8 AZR 201/07

Letzte Änderung: 16.04.2009