Leiharbeit

Vorschaubild

22.04.2009 Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig

Das Arbeitsgericht hat auf Antrag des Landes Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig im Sinne des Gesetzes ist. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, es fehle der CGZP an der erforderlichen "Sozialmächtigkeit" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht setze für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie voraus, dass die jeweiligen sozialen Gegenspieler über eine Durchsetzungskraft gegenüber der tariflichen Gegenseite verfügen. Das Arbeitsgericht vermochte eine solche Durchsetzungsfähigkeit der CGZP nicht festzustellen.

Arbeitsgericht Berlin vom 01. April 2009 - 35 BV 17008/08

Letzte Änderung: 16.04.2009