Sofortpaket

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06.05.2009 IG Metall schlägt angesichts der Krise "Sofortpaket Beschäftigungsbrücke" vor: Ältere früher in Rente zugunsten von jüngeren Arbeitnehmern

Die IG Metall hat der Bundesregierung angesichts der Wirtschaftskrise und zur Entlastung des Arbeitsmarktes ein "Sofortpaket Beschäftigungsbrücke" vorgeschlagen. Darin verlangt die IG Metall die Aussetzung der bisher ab 2012 beginnenden Anhebung der Regelaltersgrenzen auf 67 Jahre. Darüber hinaus sollen ältere Arbeitnehmer nach 40 Versicherungsjahren ab dem 60. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen können. Die auslaufende öffentliche Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit soll auch nach 2009 fortgesetzt werden. Schließlich schlägt die IG Metall vor, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose auf bis zu 36 Monate zu verlängern, um älteren Arbeitnehmern, die arbeitslos werden, Hartz IV zu ersparen.
"Für die junge Generation muss trotz der Krise die Perspektive auf ein Arbeitsleben erhalten bleiben", sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, am Dienstag in Berlin. "Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass den älteren Beschäftigten ein früherer Ausstieg erleichtert wird". Unter den Bedingungen der Krise und der drohenden Arbeitslosigkeit gewänne die "Rente mit 67" nicht an Plausibilität. "Die IG Metall hat die Rente mit 67 schon bei ihrem Beschluss kritisiert und für falsch gehalten, aber in der Beschäftigungskrise die Lebensarbeitszeit zu verlängern kann nun wirklich nicht richtig sein", betonte Huber. Es gelte Entlassungen in der Krise zu vermeiden. "Das ist ein Auftrag an uns alle, auch das Rentenversicherungssystem kann in der gegenwärtigen zugespitzten Situation seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten", sagte Huber.

Das "Sofortpaket Beschäftigungsbrücke" ist Teil eines umfassenden Vorschlages der IG Metall zur Reform der Alterssicherung, das unter dem Titel "Rentenpolitisches Memorandum", ebenfalls am Dienstag vorgestellt wurde. Auch jenseits der Krise stehe die deutsche Rentenversicherung vor erheblichen versorgungs-, finanzierungs- und ordnungspolitischen Problemen. "Die Verteidigung des Status quo reicht nicht aus, das Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit des Rentensystems zurückzugewinnen", sagte das für Sozialpolitik zuständige IG Metall-Vorstandsmitglied, Hans-Jürgen Urban. Vielmehr bedürfe die Alterssicherung umfassender Erneuerungen. Die vielfache Prekarisierung der Arbeit hindere immer mehr Menschen daran, genügend Anwartschaften anzusammeln, kritisierte Urban. Eine übergroße Mehrheit der Arbeitnehmer könne zudem weder durch betriebliche noch durch private Vorsorge die Leistungslücken schließen, die die Kürzungen im gesetzlichen System aufgerissen hätten.

In ihrem Memorandum "Für einen neuen Generationenvertrag" spricht sich die IG Metall für den Ausbau der Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung aus, die schrittweise alle Erwerbstätigen, unter anderem Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Parlamentarier einbezieht.

Außerdem fordert die IG Metall, dass die gesetzliche Rentenversicherung einen höheren Beitrag zur Lebensstandardsicherung der Versicherten leiste, als dies heute der Fall sei.
Dazu müssen zunächst die Renten an die allgemeine Einkommensentwicklung angekoppelt werden. Unverzichtbar sei zudem eine verbesserte Absicherung bei Langzeitarbeitslosigkeit, eine Aufwertung von Niedrigeinkommen und die Anhebung der Grundsicherung im Alter.

Die IG Metall spricht sich ferner dafür aus, in Zukunft alle Arbeitgeber dazu zu verpflichten, ihren Arbeitnehmern ein Betriebsrentensystem anzubieten und sich angemessen daran zu beteiligen.

Der Rente mit 67 will die Gewerkschaft Modelle des flexiblen Altersüberganges vor dem 65. Lebensjahr entgegensetzen. Nach Ansicht der IG Metall sei für viele Beschäftigte die Rente mit 67 wegen der Abschläge faktisch ein Rentenkürzungsprogramm. Deshalb sei an der geförderten Altersteilzeit auch über das Jahr 2009 hinaus festzuhalten und eine Abkehr von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenzen bis auf das 67. Lebensjahr notwendig.

Letzte Änderung: 06.05.2009