Bundessozialgericht
Wer früher in Rente gehen will und unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet, sollte vorab einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Wird die Schwerbehinderung rückwirkend für die Zeit vor der Rente
anerkannt, hat der Betroffene Anspruch auf eine Rente für Schwerbehinderte.
BSG vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R
Letzte Änderung: 06.05.2009