Arbeitsrecht
Unterschreibt ein Arbeitnehmer eine standardisierte Erklärung zur Verschwiegenheit, kann der Betriebsrat nicht in jedem Fall mitbestimmen. Mitreden kann er nur, wenn es etwa um Ordnungsverhalten geht. Allerdings lässt sich dieses Recht nicht mit einem Globalanspruch durchsetzen.
BAG vom 10. März 2009 - 1 ABR 87/07
Letzte Änderung: 06.05.2009