Arbeitsrecht

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15.05.2009 Über Eingruppierung entscheidet Verleiher

Betriebsräte eines Entleihbetriebs können in der Regel nicht mitbestimmen, wie Leiharbeiter in ihrem Unternehmen eingruppiert werden. Der Betriebsrat eines Elektrogeräteherstellers hat der Einstellung einer Leiharbeiterin zwar zugestimmt, ihrer Eingruppierung dagegen widersprochen. Zu Unrecht befand das Bundesarbeitsgericht. Denn ein Arbeitgeber, der einen Leiharbeiter in seinem Betrieb einsetzt, trifft keine Entscheidung über eine Eingruppierung, an der er seinen Betriebsrat beteiligen muss.
Bundesarbeitsgericht vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07

Letzte Änderung: 13.05.2009