Arbeitsrecht

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07.06.2009 Entgeltfortzahlung: Sonn- und Feiertagszuschlägauch bei Krankheit

Erhält ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung an einem Sonn- und Feiertag Entgeltfortzahlung, besteht nach Paragraf 4, Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz auch ein Anspruch auf die entsprechenden Zuschläge. Dies gilt auch dann, wenn dem Erkrankten für die ausgefallene Arbeitszeit eine entsprechend lange Zeitgutschrift gewährt wird.

BAG vom 14. Januar 2009 - 5 AZR 89/08

Letzte Änderung: 05.06.2009