Arbeitsrecht

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10.06.2009 Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichbehandlung in der Betriebsrente

Eingetragene Lebenspartner sind in der betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung Ehegatten gleichzustellen, soweit am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und demVersorgungsschuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand.

BAG vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07

Letzte Änderung: 08.06.2009