Arbeitsrecht
Im Falle des Betriebsübergangs muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.
BAG vom 11. Dezember 2008 - 2 AZR 395/07
Letzte Änderung: 12.06.2009