Arbeitsrecht

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15.06.2009 Kündigung eines Schwerbehinderten: Auch beim Betriebsübergang geschützt

Im Falle des Betriebsübergangs muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.

BAG vom 11. Dezember 2008 - 2 AZR 395/07

Letzte Änderung: 12.06.2009