Steuerrecht
Arbeitnehmer können Kosten für doppelte Haushaltsführung auch dann geltend machen, wenn sie aus privaten Gründen ihren Hauptwohnsitz vom Arbeitsort wegverlegt haben. Das galt bisher nicht. Der Bundesfinanzhof
änderte mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung. Nun kann ein zweiter Wohnsitz geltend gemacht werden, wenn ein Beschäftigter ihn nutzt, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen.
BFH vom 05. März 2009 - VI R 58/06
Letzte Änderung: 19.06.2009