Sozialrecht

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06.07.2009 Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Berechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind u.a. die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des so ermittelten Einkommens.
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat jetzt in zwei Fällen entschieden, dass der von den verheirateten Klägerinnen während ihrer jeweiligen Schwangerschaft veranlasste Wechsel der Lohnsteuerklasse bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen sei.

Bundessozialgericht vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R
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Letzte Änderung: 03.07.2009