Arbeitsrecht
Krankheit und Urlaubsanspruch: Abgeltungsanspruch bleibt bestehen
Kann der Urlaubsanspruch wegen Krankheit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen
Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeisunfähig ist.
Bundesarbeitsgericht vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07
Letzte Änderung: 09.07.2009