Bundesfinanzhof

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17.07.2009 Sprachkurs von Steuer nicht absetzbar

Sprachkurs von Steuer nicht absetzbar
Ausländer können die Kosten für das Erlernen der deutschen Sprache nicht von der Steuer absetzen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 15. März 2007. Dies gelte auch dann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.

Bundesfinanzhof vom 15. März 2007 - VI R 14/04

Letzte Änderung: 10.07.2009