Agentur für Arbeit

Vorschaubild

25.07.2009 Schule und dann? Kindergeld für volljährige Kinder

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an.

Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung spätestens im 5. Monat

- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des Dienstes.

Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen diese Bemühungen nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit geschehen.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind bei der örtlichen Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall braucht die Familienkasse darüber eine Bestätigung.

In allen genannten Fällen darf die Einkommensgrenze von 7.680 Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden.

Rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die erforderlichen Nachweise automatisch zugeschickt.

Die Familienkasse in Karlsruhe betreut derzeit rund 106.000 Eltern in den Bezirken der Arbeitsagenturen Rastatt und Karlsruhe. Sie zahlt monatlich Kindergeld für 174.000 Kinder.

Mehr Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 - KINDER) angefordert werden.

Letzte Änderung: 23.07.2009