Arbeitsrecht

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10.08.2009 Arbeitslohn darf nicht ein Drittel unter Tarif liegen

Arbeitslohn darf nicht ein Drittel unter Tarif liegen
Wird in einem Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart, die mehr als ein Drittel unterhalb der ortsüblichen Vergütung liegt, so ist diese Regelung sittenwidrig und damit nichtig. Der Arbeitnehmer kann dann den für ihn maßgeblichen Tariflohn verlangen.

Arbeitsgericht Wuppertal vom 24. Juli 2008 - 7 Ca 1177/08

Letzte Änderung: 23.07.2009