Europarecht

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24.08.2009 Gleichbehandlung: Frauen bei Rente nicht bevorzugen

Eine gesetzliche Regelung, die vorsieht, dass Frauen ein Recht auf Eintritt in den Ruhestand mit einem anderen Alter als Männer und unter anderen Voraussetzungen in Bezug auf die erforderliche Mindestdienstzeit haben, verletzt den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen.
Laut Europäischem Gerichtshof leistet eine solche Regelung nicht nur keinen Beitrag zur Lösung der Probleme der Frauen im Beruf, sondern fördert sogar ihr Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt.

Europäischer Gerichtshof vom 16. März 2009 - C 559/07

Letzte Änderung: 24.07.2009