Pressemeldung der IG Metall Bruchsal

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29.07.2009 Damit es beim Urlaub keine bösen Überraschungen gibt

Rechtzeitig vor Beginn der großen Urlaubswelle weist die IG Metall Bruchsal auf einige wichtige arbeitsrechtliche Punkte in Sachen Urlaub hin.

Wie der erste Bevollmächtigte Eberhard Schneider hierzu mitteilt, kann der zu lockere Umgang mit dem Jahresurlaub für die Beschäftigten zu Problemen führen

Klar ist, dass eine einseitige Urlaubnahme von Beschäftigten zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch den Arbeitgeber führen kann.

Fest steht auch, so die IG Metall, dass eigenmächtiges Verlängern des Urlaubs über den gewährten Urlaubszeitraum hinaus zur Abmahnung oder im schlimmsten Fall zur Kündigung führen kann.

In diesem Zusammenhang ist es der IG Metall wichtig, darüber zu informieren, dass auch eine im Urlaub eintretende Krankheit keineswegs die Urlaubszeit verlängert.

Hierbei ist zu beachten, dass bei Erkrankung während des Urlaubs die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch aus dem Ausland unverzüglich an den Arbeitgeber übersandt werden muss.

Nachdrücklich warnt die IG Metall vor einer zu legeren Handhabung dieser Frage, vor allem vor telefonischen Krankmeldungen. Diese kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, nur in den seltensten Fällen Bewiesen werden. Das Fax, das Telegramm oder der gute alte Postweg seien hier, so die IG Metall, nach wie vor zu bevorzugen.

Für alle Zweifelsfälle empfiehlt die IG Metall eine vorherige Information bei den Betriebsräten oder aber auch über die IG-Metall-Hotline zur IG Metall Bruchsal 07251 / 7122-0, Fax : 07251 / 7122-60.

Letzte Änderung: 28.07.2009