Sozialrecht

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28.08.2009 Arbeitslosengeld II: Abfindungen gelten als Einkommen

Arbeitslosengeld II: Abfindungen gelten als Einkommen
Wird in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich die Zahlung einer Abfindung vereinbart, so ist diese beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen.

Bundessozialgericht vom 3. März 2009 - B 4 AS 47/08 R

Letzte Änderung: 28.07.2009