Sozialrecht
Arbeitslosengeld II: Abfindungen gelten als Einkommen
Wird in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich die Zahlung einer Abfindung vereinbart, so ist diese beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen.
Bundessozialgericht vom 3. März 2009 - B 4 AS 47/08 R
Letzte Änderung: 28.07.2009