Arbeitsrecht
Eltern, die eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit wünschen, müssen dies dem Arbeitgeber durch ein konkretes Angebot mitteilen. Das Teilzeitbegehren sowie damit verbundene Arbeitsangebote müssen so konkret formuliert sein, dass sie vom Arbeitgeber mit einem einfachen "Ja" angenommen werden können. Also ist das Angebot zweier Alternativen schon nicht mehr zulässig.
Arbeitsgericht Frankfurt/M. vom 21. Januar 2009 - 7 Ga 2/09
Letzte Änderung: 05.08.2009